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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
der DP-Regeltechnik e.U.

 

 

1. Geltungsbereich

Allen unseren Leistungen und Lieferungen liegen die nachstehenden allgemeinen
Geschäftsbedingungen zugrunde, die von unseren Kunden, im Folgenden kurz Auftraggeber genannt,
durch Auftragserteilung, spätestens aber durch widerspruchslose Vertragsabwicklung anerkannt
werden. Einkaufsbedingungen oder sonstige allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden, die von
den nachstehenden Bedingungen abweichen, werden nur Vertragsinhalt, wenn und soweit sie von
uns schriftlich anerkannt worden sind.

2. Angebote

a) Unsere Angebote sind freibleibend.

b) Die Angebote (Bestellungen) des Auftraggebers, die entweder mündlich oder auf unseren
Bestellformularen zu erfolgen haben, sind für diesen sofort rechtsverbindlich. Er ist an sein Angebot
für die Dauer von 3 Monaten ab Bestelldatum gebunden.

c) Wir sind zur Leistung erst nach Annahme des Angebotes des Auftraggebers auf Abschluss eines
Kaufvertrages durch schriftliche Auftragsbestätigung unsererseits verpflichtet. Diese
Auftragsbestätigung ist uns vom Auftraggeber zum Zeichen seiner Kenntnisnahme unterfertigt zu
retournieren. Weicht unsere schriftliche Auftragsbestätigung von der Bestellung ab, hat der
Auftraggeber binnen 14 Tagen dem geänderten Vertragsinhalt zu widersprechen, widrigenfalls wir
sein Einverständnis zur Vertragsänderung annehmen.

3. Rücktritt

a) Ein Recht auf Rücktritt vom Vertrag durch den Auftraggeber besteht nicht, wenn der verspätete
Beginn der zu erbringenden Lieferungen bzw. Leistungen auf Gründe zurückzuführen ist, die er zu
vertreten hat oder die auf höherer Gewalt beruhen oder durch Streik, Verkehrsbehinderungen,
Betriebsstörungen, Naturgewalten, Mangel an Rohstoffen etc. verursacht wurden.

b) Wir können von diesem Vertrag zurücktreten, wenn der Auftraggeber mit der Schaffung ihm
obliegender Voraussetzungen für die Erbringung der Vertragsleistungen in Verzug gekommen ist und
wir fruchtlos eine angemessene Nachfrist gesetzt haben. Weiters sind wir berechtigt, wegen
nachträglich bekannt werden der Zahlungsschwierigkeiten des Kunden vom Vertrag oder von Teilen
des Vertrages zurückzutreten.

c) Kommt es zu einem Rücktritt seitens des Auftraggebers oder sonst zu einer Nichterfüllung des
Vertrages auf Veranlassung des Auftraggebers aus welchem Grunde immer, ohne dass eine der in
den allgemeinen Geschäftsbedingungen enthaltenen Bestimmung dieses rechtfertigen würde, oder


 

 

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treten wir vom Vertrag zurück, weil die für einen Rücktritt vertraglich vereinbarten Voraussetzungen
für uns vorliegen, so sind wir berechtigt, einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 10% der
Gesamtauftragssumme ohne Nachlass gegenüber dem Auftraggeber geltend zu machen.

d) In jedem Falle sind Schadenersatzansprüche des Auftraggebers uns gegenüber aus welchem
Grunde immer - abgesehen bei vorsätzlichem Verhalten - ausgeschlossen.

4. Preise

a) Für die Richtigkeit in Katalogen, Preislisten und sonst nicht individualisierten Angeboten wird keine
Haftung übernommen.

b) Unsere Preise sind Nettopreise ohne Umsatzsteuer exklusive Verpackung, Entladung und
Nebenkosten.

c) Der Transport der Ware erfolgt unter € 7.000,- Nettowert auf Rechnung und Gefahr des
Auftraggebers, über € 7.000,- Nettowert auf unsere Rechnung und Gefahr des Auftraggebers,
Sonderwünsche, sofern sie rechtzeitig an uns herangetragen wurden und hinsichtlich der
Durchführung für uns zumutbar sind, gehen zu Lasten des Auftraggebers.

d) Unsere Preise basieren auf den am Tage des Abschlusses geltenden Lohn- und Gehaltssätzen, den
gültigen Zoll-, Steuer- und Abgabenbedingungen sowie den Material- und Frachtspesen. Eine
allfällige Erhöhung dieser Sätze bis zum Zeitpunkt der Lieferung geht zu Lasten des Auftraggebers.

5. Liefertermin

a) Die vorgesehenen Liefertermine sowie sämtliche Lieferfristen sind unverbindlich; ihre
Nichteinhaltung berechtigt nicht zur Geltendmachung irgendwelcher Schadenersatzansprüche.

b) Abrufaufträge sind innerhalb von 6 Wochen nach unserer Auftragsbestätigung abzunehmen,
widrigenfalls wir unsere Lieferung an die Anschrift des Auftraggebers vornehmen.

6. Zahlungsbedingungen

a) Sofern nicht anders vereinbart sind Rechnungen innerhalb von 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne
Abzug zur Zahlung fällig.

b) Aus EDV-technischen Gründen weisen wir darauf hin, dass für die Skontofrist das auf der
Rechnung angeführte Datum gilt!  

c) Wechsel und Schecks werden stets nur zahlungshalber angenommen; alle aus der Entgegennahme   
entstehenden   Kosten   wie   Skontospesen   gehen   zu   Lasten   des Auftraggebers.

d) Zahlungen an unsere Vertreter oder Dritte haben keine schuldbefreiende Wirkung.

e) Bei Zahlungsverzug und gänzlicher oder teilweiser Stundung des Kaufpreises sind Verzugszinsen in
Höhe von 15% p.a. zuzüglich Mehrwertsteuer vereinbart.

f) Sofern wir dem Auftraggeber die Zahlung des Kaufpreises ganz oder teilweise gestundet haben, gilt
Terminverlust bei Verzug auch nur mit einer Rate als vereinbart.

 


 

 

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7. Erfüllungsort

Der Erfüllungsort für die Lieferung der Ware ist unser Lieferwerk.  

Der Transport ab Versandort erfolgt auf Rechnung und Gefahr des Auftraggebers.

8. Gefahrtragung und Versendung

a) Die Gefahr geht - auch wenn Lieferung frei Haus vereinbart wurde - mit Übergabe der Ware an den
Spediteur oder Frachtführer über. Verzögert sich die Absendung aus Gründen, die in der Sphäre des
Auftraggebers liegen, erfolgt der Gefahrenübergang bereits mit Anzeige unserer Versandbereitschaft
an den Auftraggeber. Etwaige Lagerkosten gehen zu Lasten des Auftraggebers.

b) Versandart und Verpackung erfolgt nach unserem Ermessen. Eine Versicherung des Gutes gegen
Transportschäden erfolgt nur über ausdrücklichen Auftrag des Auftraggebers und auf dessen Kosten.

9. Annahme der Ware

Der Auftraggeber ist zur Annahme auch von Teillieferungen verpflichtet, wobei die von uns erstellte
Teilfaktura nach Maßgabe des Punktes 6) zur Zahlung fällig ist. Weiters ist er verpflichtet, die Ware
anzunehmen, sofern sie nur unwesentliche Abweichungen von der Bestellung aufweist.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Wir behalten uns das Eigentum an der gelieferten Ware bis zur vollständigen Bezahlung des
Kaufpreises vor.

b) Der Auftraggeber verpflichtet sich, Dritte auf unser Eigentumsrecht hinzuweisen und uns
unverzüglich in Kenntnis zu setzen, wenn von dritter Seite Ansprüche auf diese Waren erhoben
werden oder Exekution auf diese geführt wird. Er verpflichtet sich, uns über unser Verlangen
jederzeit Auskunft darüber zu geben, wo sich unsere Ware befindet.

c) Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt, die gelieferte Ware im Rahmen seines
ordnungsgemäßen Geschäftsbetriebes weiter zu veräußern. Der Auftraggeber tritt alle ihm aus der
Weiterveräußerung zustehenden Forderungen in Höhe des Wertes der gelieferten Waren an uns ab.
Der Auftraggeber ist bis auf Widerruf berechtigt und verpflichtet, die abgetretenen Forderungen
einzuziehen. Wir können den Abnehmer des Auftraggebers von der Abtretung jederzeit
verständigen.

d) Der Auftraggeber kann an gelieferten Produkten durch Einbau in andere Geräte kein Eigentum
erwerben. Jede Verarbeitung durch von uns gelieferte Produkte erfolgt für uns. Bei Einbau in fremde
Ware durch den Auftraggeber werden wir Miteigentümer der neu entstandenen Produkte im
Verhältnis der Werte unserer Waren zu den verwendeten fremden Waren.

e) Wir sind berechtigt, die Vorbehaltssache heraus zu verlangen, falls der Auftraggeber seine
vertraglichen Verpflichtungen nicht erfüllt, insbesondere die Vorbehaltssache unsachgemäß
behandelt oder mit der Kaufpreiszahlung in Verzug gerät. Der Vollzug der Herausgabe und die
Sicherstellung gelten nicht als Rücktritt vom Vertrag und heben die Verpflichtung des Auftraggebers,
insbesondere auf Zahlung des Kaufpreises, nicht auf.


 

 

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11. Gewährleistung

a) Wir leisten Gewähr dafür, dass die verkaufte Ware im Zeitpunkt der Abnahme frei von Material-
und Fabrikationsfehlern ist.

b) Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Tage der Ablieferung der Ware an den Auftraggeber und
beträgt 2 Jahre, sofern die von uns gelieferte Ware normalen Betriebsbedingungen unterliegt und
verkürzt sich auf 1 Jahr bei außergewöhnlicher Beanspruchung. Sie wird durch eine von uns
vorgenommene Mängelbehebung nicht unterbrochen. Sie beträgt 1 Jahr für Differenzdruckregler,
Brauchwassermischer, Überströmventile, Stellantriebe und regeltechnische Einrichtungen und 6
Monate für das Messgerät - CBI.

c) Der Auftraggeber hat die gelieferte Ware binnen einer Frist von 5 Tagen nach Ablieferung zu
untersuchen und uns allfällige Mängel schriftlich bekanntzugeben. Nach den ÖNORM - Vorschriften
für Heizung und Sanitäranlagen zulässige Abweichungen stellen keinen Mangel dar.

d) Der Auftraggeber hat die beanstandete Ware auf seine Kosten in unsere Betriebsstätte
einzuschicken. Wir verpflichten uns, mangelhafte Ware nach eigener Wahl zu reparieren oder zu
ersetzen.

e) Wir sind von jeder Gewährleistung befreit, wenn

aa) der Auftraggeber die zur Mängelbeseitigung erforderliche Zeit und Gelegenheit nicht gewährt,
insbesondere die Ware nicht auf seine Kosten einschickt;

bb)   der   Auftraggeber   oder   ein   Dritter   ohne   unsere   schriftliche   Zustimmung Veränderungen
irgendwelcher Art oder Reparaturen an den Produkten vornimmt;

cc) die Produkte unsachgemäß behandelt oder nicht vorschriftsmäßig gewartet oder gepflegt
werden;

dd) Bedienungs- und Aufstellungsanleitungen nicht befolgt werden.

f) Sämtliche Reparaturkosten, Fahrt- und Transportkosten sowie Spesen einschließlich der
notwendigen Ersatzteile werden im Gewährleistungsfall von uns getragen.

g) Darüber hinausgehende Gewährleistungsansprüche wie Wandlung oder Preisminderung sind
ausgeschlossen.

12. Haftung

Wir leisten Schadenersatz im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für leichte und
grobe Fahrlässigkeit wird ausdrücklich ausgeschlossen.

13. Schutzrechte

Unsere Zeichnungen, techn. Beschreibungen, Bedienungsanweisungen, Kostenvoranschläge und
sonstige Unterlagen dürfen weder ganz noch teilweise vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht
werden. Wir behalten uns daran das Eigentum und das Urheberrecht vor. Auf ihrer Grundlage oder
mit Ihrer Hilfe dürfen keine weiteren Pläne erstellt werden. Dieser Vorbehalt des Eigentums und des


 

 

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Urheberrechtes gilt auch dann, wenn der Auftraggeber für die verfassten Pläne etc. Vergütungen aus
welchem Grunde und in welcher Höhe auch immer geleistet hat.

14. Rücklieferungen

a) Warenrücklieferungen bedürfen unserer ausdrücklichen, vorherigen Zustimmung.

b) Zurückgenommen werden nur Waren in einwandfreiem, originalverpacktem und neuwertigem
Zustand.

c) Die Gutschrift erfolgt nur nach Bekanntgabe der zugrundeliegenden Lieferrechnung und einem
Abzug von 20% Manipulationsgebühr.

d) Für nicht mehr originalverpackte Waren berechnen wir die Materialüberprüfung und
Neuverpackung zu unseren Selbstkosten.

15. Vertretererklärung

a) Erklärungen unserer Vertreter, Angestellten und sonstigen Beauftragten sind nur dann verbindlich,
wenn sie von der Geschäftsleitung bestätigt werden.

b) Keinesfalls sind die oben genannten Personen berechtigt, von den Bestimmungen dieser
allgemeinen Geschäftsbedingungen abzugehen.

16. Allgemeines

a) Der Auftraggeber kann seine Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer schriftlichen
Zustimmung übertragen.

b) Der Auftraggeber kann gegen unsere Ansprüche nur dann aufrechnen, wenn seine
Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.

c) Allfällige Abänderungen und Ergänzungen dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform
und der schriftlichen Zustimmung unserer Geschäftsleitung.

d) Eine allfällige Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen lässt die
Wirksamkeit der anderen Bestimmungen unberührt.

e) Die Parteien beschließen einvernehmlich, dass im Falle der Unwirksamkeit einer Bestimmung
dieses Vertrages aus welchem Grunde immer an deren Stelle eine solche Bestimmung als vereinbart
gilt, deren wirtschaftlicher Erfolg dem der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.

 

17. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Auf diesen Vertrag ist österr. Recht anwendbar. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist St. Pölten.